Kosten des Immobilienkaufs in Ungarn – Gebühren, Steuern und weitere Ausgaben.

Der Kauf einer Immobilie in Ungarn besteht nicht nur aus der Zahlung des Kaufpreises. Während des Kaufprozesses entstehen mehrere zusätzliche Kosten, die es sich lohnt, im Voraus zu kennen und einzuplanen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, mögliche Steuerverpflichtungen sowie weitere Nebenkosten.
In diesem Artikel stellen wir detailliert dar, mit welchen Kosten Sie beim Immobilienkauf in Ungarn rechnen müssen.

Grunderwerbsteuer in Ungarn
Die wichtigste Kostenposition beim Erwerb einer Immobilie ist die Grunderwerbsteuer, die vom Käufer an den Staat gezahlt wird.
Der allgemeine Steuersatz beträgt:
4 % des Verkehrswertes der Immobilie.
Beispiel: Bei einer Immobilie im Wert von 50 Millionen HUF beträgt die zu zahlende Steuer 2 Millionen HUF.
Die Steuer wird vom Nationalen Steuer- und Zollamt (NAV) nach Einreichung des Kaufvertrags festgesetzt, und in der Regel kann auch eine Ratenzahlung beantragt werden.

Steuerermäßigungen und Befreiungen
In bestimmten Fällen kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder vermieden werden:
Beim Wohnungstausch wird die Steuer nur auf die Wertdifferenz erhoben
Erstkäufer unter 35 Jahren können bis zu einer bestimmten Wertgrenze eine Ermäßigung in Anspruch nehmen
Schenkungen innerhalb der Familie (zwischen Verwandten in gerader Linie) sind steuerfrei
Bei Neubauimmobilien können in bestimmten Fällen weitere Vergünstigungen verfügbar sein
Die aktuellen Bedingungen und Detailregelungen müssen immer individuell geprüft werden.

Besteuerung beim Verkauf einer Immobilie
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht nur beim Erwerb, sondern auch beim Verkauf einer Immobilie Steuerpflicht entstehen kann.
Auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist eine Einkommensteuer von 15 % zu zahlen, jedoch verringert sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage im Laufe der Jahre:
 
Jahr: 100 % des Gewinns steuerpflichtig
 
Jahr: 90 %
 
Jahr: 60 %
 
Jahr: 30 %
Ab dem 5. Jahr: steuerfrei
Das bedeutet, dass bei langfristigem Besitz der Verkauf der Immobilie steuerfrei werden kann.

Weitere Kosten beim Immobilienkauf
Neben der Steuer müssen auch weitere Kosten berücksichtigt werden:
Anwaltskosten
Der Kaufvertrag muss zwingend unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts erstellt werden.
Die Kosten betragen in der Regel 0,5–1,5 % des Kaufpreises.
Grundbuchgebühren
Die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts beträgt derzeit 6.600 HUF.
Kosten im Zusammenhang mit einem Kredit
Wird der Kauf durch einen Kredit finanziert, können zusätzliche Kosten entstehen:
Gutachterkosten (Immobilienbewertung)
Notarkosten
Bankgebühren
Weitere Nebenkosten
Renovierungskosten
Einrichtung und Möblierung
Umzugskosten

Lokale Steuern und laufende Kosten
Nach dem Erwerb der Immobilie müssen auch bestimmte laufende Kosten berücksichtigt werden:
Gebäude- bzw. Grundsteuer (abhängig von der Gemeinde)
Grundstückssteuer
Nebenkosten (Energie, Wasser etc.)
Instandhaltungskosten
Die Höhe dieser Kosten hängt von der jeweiligen Gemeinde und der Art der Immobilie ab.

Zusammenfassung
Die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben dem Kaufpreis ist die 4%ige Grunderwerbsteuer die bedeutendste Position, jedoch müssen auch Anwaltskosten, Grundbuchgebühren und weitere Ausgaben einkalkuliert werden.
Eine sorgfältige Planung und die vorherige Einschätzung der Kosten helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und machen den Kaufprozess sicherer.
 

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